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Erfolg für private Wettanbieter – Wettmonopol in Deutschland durch EuGH-Urteil gekippt
Donnerstag, September 9, 2010 0:28 No CommentsWie es scheint haben sich die politischen Verantwortlichen, ordentlich verzockt. Am Mittwoch den 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) – laut aktuellen Meldungen – entschieden, dass das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland so nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die EU-Richter wichen mit ihrem Urteil vom Gutachten des Generalanwaltes ab, dem sie in den meisten Fällen folgen. Diese außergewöhnlichen Urteile aus Luxemburg, lassen besonders private Wettanbieter wieder aufatmen, denn die bisherige Regelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) hat somit keine Gültigkeit mehr.
Der Europäische Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass das Monopol unter anderem gegen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstößt, die Alleinstellung sei nicht mit dem EU-Recht übereinstimmend. Das Monopol des Staates ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Spielsuchtgefahr auch konsequent bekämpft wird, was jedoch in Deutschland – nach Auffassung des Gerichts, – ganz und gar nicht der Fall ist. Die Luxemburger EU-Richter verwiesen darauf, dass die Lotto-Monopolgesellschaften der Länder, mit zu vielen Werbekampagnen reizen, um ihre Gewinne zu erhöhen, womit sie deutlich dem eigenen Monopol widersprechen. Desweiteren sei außerdem bekannt, dass bei Spielhallen, Casinos und vor allem bei den sogenannten einarmigen Banditen (Geldspielautomaten) in Gaststätten ein hoch eingeschätztes Suchtpotential besteht, doch trotzdem ist dabei keine Eingrenzung oder Einschränkung sichtbar. Der Staat erhebt also nicht berechtigte Kunden-Fürsorge-Bedenken, was den Staat selbst und dessen Politik noch unglaubwürdiger …

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